Arbeitsbühnen

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung.

Durch den DGUV Grundsatz 308 -008 (bisherige BGG 966) “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” werden von den Berufsgenossenschaften nun klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen eingesetzt werden.

Und im Ernstfall würden Sie sogar ohne Versicherungsschutz sein. In dieser Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 ( BGG 966 ). Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen, den sicheren Umgang mit der Hubarbeitsbühne praxisnah einzuüben. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Inhalte

  • Theoretische Ausbildung
    • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
    • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
    • Betrieb allgemein
    • Übernahme und Transport der Maschine
    • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
    • Arbeiten mit der Maschine
    • Tägliche Einsatzprüfung
    • Unfallgeschehen
    • Sondereinsätze
    • Theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung
    • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
    • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
    • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
    • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
    • Einüben der Steuerungsfunktionen
    • Einüben der Funktion des Notablass
    • Praktische Abschlussprüfung

Dauer

1 Tag (in Ausnahmefällen 2 Tage).

Bei Bediener mit Vorerfahrung kann nach Absprache ein anderer Zeitbedarf geklärt werden.

Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Hubarbeitsbühnen, die schon oder noch keine Kenntnisse im Umgang mit Hubarbeitsbühnen besitzen.

Voraussetzungen

  • 18 Jahre alt, sowie körperliche, geistige und charakterliche Eignung
  • Sie beherschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mind. B2), die Prüfungen sind nur in deutscher Sprache möglich!

Abschluss

Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen und Zertifikat

Am 1. Tag ist Lichtbild erforderlich (gerne vorab per email), Sicherheitsschuhe und wenn vorhanden die PSAgA mitzubringen

Sie erwerben den Bedienerausweis für Haubarbeitsbühnen und sind rechtlich abgesichert.

Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV Grundsatz 308-008 ( BGG 966).

Preis pro Teilmehmer 185,00 Euro bei 1 Tag, bei 2 Tage 259,00 Euro, bei Firma zuzügl. MwSt., inkl. Lehrmaterial, bei mehren TN bitte Preis anfragen.